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Die Auslandskrankenversicherung für Ihr russisches Visum


08.07.2019 / /#visum /#einladung

Wer ein russisches Visum beantragen möchte, wird bei der Zusammenstellung aller Unterlagen und Dokumente auf den Nachweis einer Reisekrankenversicherung stoßen.

Eine Reisekrankenversicherung ist Voraussetzung, um ein russisches Visa zu beantragen. Grundlage hierfür ist, das die Krankenkassen nur die Kosten im Ausland tragen, welche auch in Deutschland entstanden wären. Für Reisen innerhalb von Europa, also innerhalb des Schengen-Raums, ist dies kein Problem, da es hier verschiedene Abkommen gibt.

Diese Vereinbarungen existieren jedoch nicht mit der russischen Föderation. Im Krankheitsfall können hier höhere Kosten, zum Beispiel für einen Rücktransport nach Hause, entstehen, welche durch Ihre Krankenkasse nicht gedeckt sind. Eine Zahlung müsste demnach durch Sie selbst veranlasst werden, wenn Sie sich in der russischen Föderation aufhalten.

Eine Auslandskrankenversicherung im Rahmen der normalen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung reicht daher für eine Russlandreise nicht aus.

Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben und sich abzusichern, ist es daher für eine Beantragung eines Visums für die russische Föderation notwendig, eine entsprechend gedeckte Reisekrankenversicherung abzuschließen und einen Nachweis zu den Antragsunterlagen für das Russland Visum beizulegen.

Auch hierbei ist darauf zu achten, das der Versicherer den Bestimmungen Russlands übereinstimmt. Dieser muss zwangsläufig einen Rückversicherungsvertrag  mit einer russischen Versicherung besitzen, andernfalls wird die Bestätigung durch das russische Konsulat und Botschaft abgelehnt.

Voraussetzungen für eine Reisekrankenversicherung

  • Die Reisekrankenversicherung muss für die Gesamtdauer des Aufenthalts in Russland gültig sein. Dies gilt für ein- und zweifache Visa. Bei Mehrfachvisa muss mindestens die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abgedeckt sein.
  • Der Krankenkassenschutz muss in ganz Russland gelten.
  • Die Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen.
  • Der Versicherungsschutz muss Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente sowie Krankentransport und Überführung im Todesfall abdecken.

Notwendigen Informationen auf der Bestätigung für die Beantragung des Russland Visum

Nicht alle notwendigen Angaben werden durch die Versicherungen auf der Bestätigung abgedruckt. Diese sind jedoch notwendig, damit die Versicherungsbestätigung auch für Ihr russisches Visum anerkannt werden können. Sollten Angaben oder Informationen fehlen, bitten Sie Ihre Krankenkasse, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bestätigung mit den folgenden Informationen auszustellen.

  • Datum des Versicherungsabschlusses
  • Nummer der Versicherungspolice
  • Vor- und Nachname des Versicherten
  • Angaben zum Versicherungsunternehmen
  • Gültigkeitsdauer der abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung
  • Bestätigung der Mindestdeckung von 30.000 Euro
  • Zusammenfassung der Leistungen
  • Bestätigung über die Gültigkeit für Russland (zum Beispiel, weltweit, einschließlich Russland; Europa, einschließlich Russland)
  • Unterschrift eines Vertreters des Versicherungsunternehmens

Wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen gerne mit der Ausstellung einer Reisekrankenversicherung behilflich.


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