Das Privatvisum



Gemäss dem Gesetz der Russischen Föderation N 24 vom 03.09.2010 haben die in Deutschland aufhaltenden russischen Staatsangehörige die Möglichkeit, aufgrund einer schriftlichen Erklärung ein Privatvisum für ihre minderjährigen Kinder (bis 18 Jahre alt) oder Ehepartner zu beantragen. Dabei sind die Kopien des russischen Reisepasses und der Geburtsurkunde des Kindes oder Heiratsurkunde vorzulegen.

Das Privatvisum wird häufig genutzt, um Familienbesuche, wie Feiern, Hochzeiten oder Geburtstage von Angehörigen in Russland als Angehöriger zu begleiten.

Konsularische Leistungen

Privatvisum Russland

  • Konsulatgebühren
  • ohne Einladung
  • Vfs-Gebühr
  • Bearbeitungsgebühr
Gültigkeit

90 Tage
Anzahl Einreisen

1
Bearbeitungsdauer

10
Werktage

400.00 €

4
Werktage

0.00 €

1
Werktag

0.00 €

3
Stunden

0.00 €


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