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Das maßgeschneiderte Russland Visum


27.02.2019 / /#visum /#einladung

Ein Visum Russland muss immer entsprechend des Reisezwecks beantragt werden. Daher gibt es bei der Beantragung und den notwendigen Unterlagen auch Unterschiede zwischen Privat-, Studien-, Geschäfts- und Touristenvisum. Oft übersehen wird dabei, dass die verschiedenen Visaarten auch eine unterschiedliche Zahl von Einreisen begründen.

Ein PRIVAT- bzw. BESUCHSVISUM wird in der Regel für einzelne Anlässe (Hochzeit, Trauerfeier etc.) benötigt. Während der insgesamt 90 Kalendertage seiner Gültigkeit berechtigt dieses Russland Visum wahlweise zu bis zu zwei Einreisen in die Russische Föderation.

Etwas flexibler ist das GESCHÄFTSVISUM. Bei einer Gültigkeit von wahlweise 30 oder 90 Kalendertagen darf der Inhaber bis zu zwei Mal einreisen. Gilt das Geschäftsvisum 180 Tage, kann mehrmals eingereist werden, sofern insgesamt 90 Tage nicht überschritten werden. Und ein geschäftliches Jahresvisum (365 Tage) erlaubt ebenfalls die mehrfache Einreise. Allerdings liegt die maximale Aufenthaltsdauer hier bei 90 Kalendertagen innerhalb von 180 Tagen.

Auch ein TOURISTENVISUM ermöglicht bis zu zwei Einreisen in die Russische Föderation. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn während der Reise Landesgrenzen überschritten werden sollen. Einzige Bedingung dabei ist, dass beide Einreisen innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgen. Das eröffnet beispielsweise auch mehrmalige Kurzreisen nach Russland.

Eine Besonderheit bildet das STUDENTENVISUM. Es erlaubt zunächst die einmalige Einreise und berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten bzw. 90 Tagen. Am Studienort lässt sich das Studentenvisum dann in ein mehrmaliges Visum umwandeln. Das „verlängerte“ Studentenvisum berechtigt dann zu einer Aufenthaltsdauer von maximal 365 Kalendertagen.


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